Zählung der Mitglieder zur Lizenzbestimmung

Häufig wird uns die Frage nach der Berechnung der Mitglieder gestellt.

VereinOnline basiert auf eine Lizensierung auf Basis der Mitglieder/Nutzer.
Dies trägt zur Fairness unter den Vereinen bei, so dass kleinere Vereine weniger und größere Vereine mehr Lizenzgebühren bezahlen.

Das System ist so eingestellt, dass Sie nur die bestellte Anzahl Mitglieder/Nutzer anlegen können.

Nach unserem Verständnis ist ein Mitglied/Nutzer im engeren Sinne, wer
  • einen Login zum System besitzen kann (also auch Geschäftsstelle, Gäste mit Login, usw.) - diese Personen sind also "Mitglied im Verwaltungssystem".
  • und/oder Mitgliednummer zugeordnet hat
  • und/oder einen Mitgliedsbeitrag zugeordnet hat
  • und/oder als Beitragszahler für eine andere Person agiert
  • und/oder als Firmen-Ansprechpartner einer Firma zugeordnet ist
An manchen Stellen im System wird zwischen Vereinsmitgliedern und Nicht-Vereinsmitgliedern unterschieden, z.B. bei der Freigabe von Adressdaten. An diesen Stellen entscheidet das Datum-Feld "Aufnahme Vereinsmitglied", ob eine Person ein "echtes Vereinsmitglied" oder "nur" ein "Mitglied des Verwaltungssystem" ist. Auch Nicht-Vereinsmitglieder zählen zur Lizenz!

Für alle weiteren Kontakte können Sie unter "Mitglieder > externe Kontakte" eine beliebige Menge an weiteren Kontakte ohne Beitrag und Login anlegen (Presse-Vertreter, Stadträte, Freunde des Vereins, ...). Diese können in Gruppen enthalten sein und damit auch per Mail (an diese Gruppen bzw. direkt) angeschrieben werden. Ein Login, Mitgliedsnummer, Mitgliedsbeiträge und eine Rollenzuordnung sind nicht möglich.

Ausgeschiedene (d.h. gelöschte) und gesperrte Mitglieder zählen auch NICHT zur zu lizensierenden Menge. Diese Personen können sich auch nicht mehr anmelden, bekommen keine Mails mehr und auch keine Mitgliedsbeiträge in Rechnung gestellt. Für die Wachstumsstatistik sind sie jedoch noch eine wertvolle Information. Aus Datenschutzgründen können Sie optional anonymisiert werden.


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